VENDOR INFOS

German Throwdown 2026

Vorab-Information für Aussteller und Gastronomiepartner
Flughafen Berlin-Tempelhof · 7.–8. November 2026

Der Flughafen Tempelhof ist ein denkmalgeschütztes Gebäude ohne Sprinkleranlage. Dadurch gelten strengere Auflagen als auf üblichen Messe- und Veranstaltungsflächen. Diese Vorab-Information soll euch früh genug erreichen, damit ihr bei Planung und Einkauf nichts anschafft, das vor Ort nicht zugelassen wird.

1 · Termine

Anlieferung: Donnerstag, 5. November 2026 im Zeitfenster von 13-18 Uhr
Aufbau:
Freitag, 6. November 2026 ab 9 Uhr - 19 Uhr
Veranstaltung: Samstag, 7. und Sonntag, 8. November 2026
Abbau: Sonntag, 8. November 2026 nach Veranstaltungsende, ca 18:00 Uhr - 21.30 Uhr oder Montag ab 09.00 Uhr
Konkrete Zeitfenster pro Fläche stimmen wir individuell ab. Zufahrten sind während der Veranstaltungszeiten nicht möglich — Nachlieferungen bitte entsprechend einplanen. Jegliche Waren müssen bis Montag 12:00 Uhr abgeholt werden oder werden auf Kosten des Verursachers entsorgt

2 · Anlieferung und Zufahrt

Fahrzeuge dürfen ausschließlich zum Be- und Entladen auf das Gelände und müssen danach wieder heruntergefahren werden. Auf dem Gelände stehen keine Parkplätze zur Verfügung. Das Hineinfahren in die Hangars ist nur mit Sondergenehmigung möglich. Auf dem gesamten Gelände gelten reduzierte Geschwindigkeiten.

3 · Arbeitssicherheit während Auf- und Abbau

Warnweste und feste Sicherheitsschuhe sind für alle Personen auf der Fläche Pflicht — auch im Gebäude. Ohne diese Ausrüstung ist kein Zutritt möglich. Im gesamten Objekt gilt Rauchverbot. Übernachten auf dem Gelände ist nicht gestattet.

4 · Standbau und Fläche

  • Keine Verankerung im Boden. Bohren, Dübeln und Erdnägel sind wegen des Denkmalschutzes ausgeschlossen. Standsicherheit ausschließlich über Ballastierung.
  • Boden nicht bekleben oder markieren. Kein Klebeband auf dem Hallenboden, keine Sprühkreide, keine selbstklebenden Teppichfliesen. Teppiche nur mit rückstandsfrei entfernbarem Verlegeband und ausschließlich innerhalb der eigenen Standgrenze.
  • Pavillons und Standüberdachungen sind innen zulässig, müssen aber brandschutzzertifiziert sein — handelsübliche Baumarkt-Faltpavillons erfüllen das in der Regel nicht. Bitte vorab mit uns abstimmen, bevor ihr etwas anschafft.
  • Abhängungen an der Hallenkonstruktion sind nicht möglich.
  • Flucht- und Rettungswege sowie Zugänge zu Feuerlöschern, Hydranten und Notausgängen sind jederzeit freizuhalten.

5 · Brandschutz und Materialien

Alle eingebrachten Materialien — Standwände, Banner, Drucke, Molton, Stoffe, Teppiche, Dekoration, Polstermöbel — müssen mindestens schwerentflammbar sein (Baustoffklasse B1 bzw. entsprechende Klassifizierung nach EN 13501). Die Zertifikate sind uns vorab zu übermitteln und vor Ort verfügbar zu halten.
Bitte achtet bereits bei der Bestellung von Bannern und Drucken darauf — eine nachträgliche Zertifizierung ist meist nicht möglich.
Nicht zugelassen sind unter anderem Styropor und vergleichbare Kunststoffe über Besucherflächen sowie Stroh, Heu, Rindenmulch und ähnliche Naturmaterialien.

6 · Strom und Technik

  • Strom wird über die Hausanschlüsse bereitgestellt. Bitte meldet euren Bedarf über das Rückmeldeformular an — nachträgliche Anmeldungen können wir nicht mehr berücksichtigen.
  • Alle mitgebrachten elektrischen Geräte und Betriebsmittel benötigen eine gültige Prüfung nach DGUV Vorschrift 3. Die Prüfnachweise sind vorzulegen. Bei Geräten mit CE-Kennzeichnung ist die Konformitätserklärung am Stand bereitzuhalten.
  • Metallkonstruktionen mit elektrischen Bauteilen — etwa Traversen, Rigs oder Systemwände mit montierter Beleuchtung — müssen in den Schutzpotentialausgleich einbezogen und geerdet werden. Die Messung ist zu protokollieren. Bitte meldet solche Konstruktionen vorab an.
  • Elektroinstallationen dürfen ausschließlich von Elektrofachkräften ausgeführt werden.
  • Heizgeräte und Heizstrahler benötigen eine vorherige Freigabe. Bitte vorab anmelden — nicht freigegebene Geräte müssen entfernt werden.

7 · Wasser, Abwasser, Abfall und Reinigung

  • Es stehen keine Wasser- und Abwasseranschlüsse an den Standflächen zur Verfügung. Frischwasser ist selbst mitzubringen, Grauwasser vollständig in Kanistern aufzufangen und eigenständig vom Gelände zu entfernen.
  • Kein Ausgießen von Grauwasser, Reinigungswasser oder Getränkeresten — weder in Toiletten, Waschbecken und Bodenabläufe noch im Außenbereich.
  • Unter Kühlgeräten und mobilen Theken ist eine dichte Auffangwanne vorzusehen.
  • Abfälle sind sortenrein zu trennen und über die zentralen Sammelstellen zu entsorgen. Leergut und Verpackungsmaterial dürfen nicht am Stand gelagert werden.
  • Die Standfläche ist nach dem Abbau im Ursprungszustand zu übergeben. Verschmutzungen und Rückstände werden auf Verursacherkosten beseitigt.

8 · Gastronomiepartner — Aufstellung im Außenbereich

Der Gastronomiebereich wird als abgegrenzte Fläche im Außenbereich unmittelbar neben der Halle eingerichtet. Foodtrucks und Anhänger stellen dort auf, Zubereitung und Verkauf finden ausschließlich draußen statt. Der Verzehr erfolgt in der Halle — der Zugang liegt direkt daneben. Die Fläche ist nicht überdacht; bitte plant euer Setup wetterfest.
  • Aufstellplatz. Wir weisen jedem Partner eine Fläche im Gastrobereich zu und stimmen Zufahrt und Aufstellzeitfenster individuell ab. Bitte meldet die Abmessungen eures Fahrzeugs oder Anhängers inklusive geöffneter Klappen, Markisen und Deichsel sowie das Gesamtgewicht vorab an.
  • Aufstellung nach Flächenplan. Zwischen den Fahrzeugen und dem Gebäude sowie zwischen den Fahrzeugen untereinander sind Mindestabstände einzuhalten. Die Positionen werden von uns vorgegeben, eigenmächtiges Umstellen ist nicht möglich.
  • Feuerwehrzufahrten, Hydranten und Rettungswege im Außenbereich müssen jederzeit frei und zugänglich bleiben.
  • Gas ist auch im Außenbereich nicht zugelassen — keine Gasflaschen, keine Gaskocher, keine Gasgrills, keine Gasheizstrahler. Bitte prüft das frühzeitig für euer Fahrzeug: viele Foodtrucks sind serienmäßig auf Gas ausgelegt und benötigen ein alternatives Setup.
  • Die Zubereitung erfolgt grundsätzlich elektrisch. Strom stellen wir über unsere Verteilung bereit; eigene Stromaggregate sind nicht zulässig. Bitte meldet Anschlusswert und Geräteliste über das Rückmeldeformular an — der Einsatz von Koch- und Wärmegeräten ist genehmigungspflichtig. Ausreichend Kapazität ist vorhanden, wir brauchen den Bedarf nur rechtzeitig.
  • Feststoffbefeuerte Geräte — etwa ein Holz-Pizzaofen — sind nur nach vorheriger Einzelfreigabe durch den Veranstaltungsort möglich. Bitte meldet solche Geräte frühzeitig mit Angaben zu Bauart, Abgasführung und Funkenschutz an. Eine Zusage können wir vorab nicht geben.
  • Wärmeerzeugende Geräte sind auf nicht brennbarer Unterlage zu betreiben und am Ende jedes Veranstaltungstags abzuschalten.
  • Bei Zubereitung mit Fetten und Ölen ist ein geeigneter Feuerlöscher der Brandklasse F vorzuhalten. Pulverlöscher sind am Standort nicht zugelassen.
  • Bodenschutz. Auch die Außenflächen stehen unter Denkmalschutz. Unter Fahrzeugen, Kühlgeräten und Fritteusen sind dichte Auffangwannen vorzusehen. Keine Verankerung im Boden, keine Rückstände von Fett, Öl oder Reinigungsmitteln.
  • Grauwasser, Fette und Öle sind vollständig getrennt aufzufangen und eigenständig zu entsorgen — nicht über Abfall, Abwasser oder Bodenabläufe und nicht auf die Fläche.
  • Für Lebensmittelhygiene, Kühlkette und gegebenenfalls Schankanlagen ist der Gastronomiepartner selbst verantwortlich und nachweispflichtig.

9 · Was wir von euch brauchen

Ihr erhaltet von uns ein Rückmeldeformular mit den Angaben zu Standgröße und Aufbauart beziehungsweise Fahrzeugmaßen, Strombedarf, Geräteliste, Koch- und Wärmegeräten, Metall- und Rigkonstruktionen sowie Wasserbedarf.
Rückmeldefrist + Brandschutznachweise
Der Veranstaltungsort verlangt die gebündelten Anmeldungen zu festen Stichtagen. Später eingehende Meldungen können wir leider nicht mehr einreichen — bitte plant das mit ein.

10 · Hinweis zu Kosten

Der Veranstaltungsort stellt uns als Veranstalterin bestimmte Aufwände in Rechnung, die durch die Nutzung der Flächen entstehen können — etwa Sonderreinigung oder Einsätze bei einem ausgelösten Alarm. Sollten solche Kosten durch einen wesentlichen Verstoß gegen die hier genannten Auflagen entstehen, kann es sein, dass wir sie an den jeweiligen Partner weitergeben müssen.
Wir gehen davon aus, dass das nicht nötig wird — der Hinweis dient allein der Transparenz, damit niemand hinterher überrascht ist.

11 · Kontakt

AMRAP GmbH — Veranstalterin German Throwdown
Ansprechpartner: Vanessa Bosen,  +49 163 3501201
Bei Unsicherheit, ob etwas zulässig ist: bitte vorher fragen. Das ist für alle Beteiligten einfacher, als vor Ort etwas abbauen zu müssen.
 

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